Leistungen · Pflege
Behandlungspflege zu Hause – Spritzen, Verbände, Medikamente
Ärztlich verordnete Pflege bei Ihnen zuhause: Qualifizierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung übernehmen Spritzen, Verbände und das Medikamentenmanagement – von allen Krankenkassen anerkannt.
- Von allen Krankenkassen anerkannt
- Bei Bedarf rund um die Uhr
- Zürich · Aargau · Schwyz
Auf einen Blick
- Für wen
- Menschen jeden Alters
- Kosten
- Krankenkasse (Grundversicherung)
- Verordnung
- Ärztliche Verordnung nötig
- Einsatzzeiten
- Bei Bedarf rund um die Uhr
Für wen
Medizinische Pflege in den eigenen vier Wänden.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Behandlung verordnet hat, die zuhause weitergeführt werden kann, übernehmen unsere Pflegefachpersonen die medizinischen Massnahmen – zuverlässig und in Absprache mit Ihnen.
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Nach dem Spital
Wenn nach Ihrer Rückkehr Wunden versorgt, Medikamente verabreicht oder Werte kontrolliert werden müssen.
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Bei chronischen Krankheiten
Wenn regelmässige Kontrollen und Medikamente zu Ihrem Alltag gehören – zum Beispiel bei Diabetes.
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In jedem Alter
Wir haben kein Alterslimit – wir pflegen auch Kinder.
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Gäste in der Region
Wer in der Region zu Besuch ist, wird von uns gepflegt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Was dazugehört
Was ärztlich verordnet ist, führen wir aus.
Behandlungspflege umfasst die medizinischen Massnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt anordnet – etwa Spritzen, Verbände und das Medikamentenmanagement. Wir führen sie sorgfältig aus und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Typische Massnahmen der Behandlungspflege, zum Beispiel:
- Spritzen und Injektionen
- Verbandwechsel und Wundpflege
- Medikamente richten und verabreichen (Medikamentenmanagement)
- Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Gewicht
- Blutzucker messen und Blut für das Labor entnehmen
- Pflege bei Kathetern, Sonden, Stoma oder Infusionen
- Inhalationen und Sauerstoffgabe
Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien wie Verbandsmaterial besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen? Mehr zur Grundpflege
So läuft es ab
Von der Verordnung zur Pflege.
Klare Schritte – von der ärztlichen Verordnung bis zum ersten Einsatz.
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Ärztliche Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet die Behandlungspflege, die Sie zuhause brauchen.
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Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage – auch Angehörige, Arztpraxen, Spitäler und Sozialdienste können sich melden.
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Abklärung und Planung
Eine Pflegefachperson klärt bei Ihnen zuhause ab, was nötig ist, und plant die Einsätze mit Ihnen.
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Start innert 24 Stunden
Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – bei Bedarf rund um die Uhr.
Kosten & Krankenkasse
Was kostet Behandlungspflege?
Ärztlich verordnete Behandlungspflege ist eine Leistung der Grundversicherung, und wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. Abgerechnet wird zum Stundentarif für «Untersuchung und Behandlung»; dazu kommen die Patientenbeteiligung sowie Franchise und Selbstbehalt.
Tarif pro Stunde
Untersuchung und/oder Behandlung
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Spitex im Kanton Zürich
CHF 63.00 / Stunde
Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise.
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Spitex im Kanton Aargau
CHF 65.40 / Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
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Spitex im Kanton Schwyz
CHF 63.00 / Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend in Einheiten von 5 Minuten.
Kurz erklärt
- Patientenbeteiligung
- Einen Teil der Pflegekosten tragen Sie selbst – höchstens einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe regelt Ihr Kanton. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patientenbeteiligung.
- Franchise
- Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Grundversicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart.
- Selbstbehalt
- Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
- Restfinanzierung
- Was Krankenkasse und Patientenbeteiligung nicht decken, übernimmt die öffentliche Hand – je nach Kanton die Wohnsitzgemeinde oder der Kanton.
Häufige Fragen
Fragen zur Behandlungspflege
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege sind medizinische Pflegemassnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt anordnet – zum Beispiel Spritzen, Verbände und Wundpflege, das Messen von Vitalwerten oder das Medikamentenmanagement. Unsere Pflegefachkräfte führen sie bei Ihnen zuhause aus.
Braucht Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung?
Ja. Anders als Grundpflege oder Abklärung und Beratung darf Behandlungspflege nur auf ärztliche Anordnung erbracht werden. Die Krankenkasse übernimmt sie dann im Rahmen der Grundversicherung.
Kann die Spitex zu Hause Spritzen verabreichen?
Ja. Spritzen gehören zu unserer Behandlungspflege – auf ärztliche Verordnung und bei Ihnen zuhause. Bei Bedarf sind wir rund um die Uhr im Einsatz, auch am Abend und am Wochenende.
Wer richtet meine Medikamente?
Auf ärztliche Verordnung richten unsere Pflegefachpersonen Ihre Medikamente, verabreichen sie bei Bedarf und dokumentieren alles sorgfältig. Wie oft wir dafür vorbeikommen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
Wer besorgt die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien?
Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Zu welchen Zeiten sind Sie im Einsatz?
Spitex Medimex bietet mit spezifisch qualifizierten Mitarbeitenden professionelle Pflege rund um die Uhr an – von Montag bis Sonntag (7 × 24 Stunden).
Pflegt Spitex Medimex auch Gäste, die zu Besuch sind?
Ja, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Einsatzgebiet
Behandlungspflege in Ihrer Region
Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon
Kontakt und BüroIn Google Maps öffnen (öffnet in neuem Fenster)
-
Kanton Zürich
Ganzer Kanton, inklusive Stadt Zürich -
Kanton Aargau
Im ganzen Kanton Aargau -
Kanton Schwyz
Im ganzen Kanton Schwyz
Wir sind für Sie da
Ärztlich verordnet, zuhause umgesetzt.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich, für einen Angehörigen oder als Fachperson. Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.