Leistungen · Pflege

Behandlungs­pflege zu Hause – Spritzen, Verbände, Medika­mente

Ärztlich verordnete Pflege bei Ihnen zuhause: Qualifizierte Pflege­fachkräfte mit langjähriger Erfahrung übernehmen Spritzen, Verbände und das Medika­menten­management – von allen Kranken­kassen anerkannt.

  • Von allen Kranken­kassen anerkannt
  • Bei Bedarf rund um die Uhr
  • Zürich · Aargau · Schwyz

Auf einen Blick

Für wen
Menschen jeden Alters
Kosten
Kranken­kasse (Grund­versicherung)
Verordnung
Ärztliche Verordnung nötig
Einsatz­zeiten
Bei Bedarf rund um die Uhr

Für wen

Medizinische Pflege in den eigenen vier Wänden.

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Behandlung verordnet hat, die zuhause weitergeführt werden kann, übernehmen unsere Pflege­fach­personen die medizinischen Massnahmen – zuverlässig und in Absprache mit Ihnen.

  • Nach dem Spital

    Wenn nach Ihrer Rückkehr Wunden versorgt, Medika­mente verabreicht oder Werte kontrolliert werden müssen.

  • Bei chronischen Krankheiten

    Wenn regelmässige Kontrollen und Medika­mente zu Ihrem Alltag gehören – zum Beispiel bei Diabetes.

  • In jedem Alter

    Wir haben kein Alterslimit – wir pflegen auch Kinder.

  • Gäste in der Region

    Wer in der Region zu Besuch ist, wird von uns gepflegt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Was dazugehört

Was ärztlich verordnet ist, führen wir aus.

Behandlungs­pflege umfasst die medizinischen Massnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt anordnet – etwa Spritzen, Verbände und das Medika­menten­management. Wir führen sie sorgfältig aus und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.

Typische Massnahmen der Behandlungs­pflege, zum Beispiel:

  • Spritzen und Injektionen
  • Verband­wechsel und Wund­pflege
  • Medika­mente richten und verabreichen (Medika­menten­management)
  • Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Gewicht
  • Blutzucker messen und Blut für das Labor entnehmen
  • Pflege bei Kathetern, Sonden, Stoma oder Infusionen
  • Inhalationen und Sauerstoffgabe

Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien wie Verbands­material besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen? Mehr zur Grund­pflege

So läuft es ab

Von der Verordnung zur Pflege.

Klare Schritte – von der ärztlichen Verordnung bis zum ersten Einsatz.

  1. Ärztliche Verordnung

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet die Behandlungs­pflege, die Sie zuhause brauchen.

  2. Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage – auch Ange­hörige, Arztpraxen, Spitäler und Sozial­dienste können sich melden.

  3. Abklärung und Planung

    Eine Pflege­fach­person klärt bei Ihnen zuhause ab, was nötig ist, und plant die Einsätze mit Ihnen.

  4. Start innert 24 Stunden

    Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – bei Bedarf rund um die Uhr.

Kosten & Kranken­kasse

Was kostet Behandlungs­pflege?

Ärztlich verordnete Behandlungs­pflege ist eine Leistung der Grund­versicherung, und wir sind von allen Kranken­kassen anerkannt. Abgerechnet wird zum Stundentarif für «Unter­suchung und Behandlung»; dazu kommen die Patienten­beteiligung sowie Franchise und Selbst­behalt.

Tarif pro Stunde

Unter­suchung und/oder Behandlung

  • Spitex im Kanton Zürich

    CHF 63.00 / Stunde

    Patienten­beteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbst­behalt und Franchise.

  • Spitex im Kanton Aargau

    CHF 65.40 / Stunde

    Patienten­beteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.

  • Spitex im Kanton Schwyz

    CHF 63.00 / Stunde

    Patienten­beteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.

Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend in Einheiten von 5 Minuten.

Alle Preise und Tarife

Kurz erklärt

Patienten­beteiligung
Einen Teil der Pflege­kosten tragen Sie selbst – höchstens einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe regelt Ihr Kanton. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patienten­beteiligung.
Franchise
Der Betrag, den Sie pro Kalender­jahr selbst bezahlen, bevor die Grund­versicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Kranken­kasse vereinbart.
Selbst­behalt
Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchst­betrag.
Rest­finanzierung
Was Kranken­kasse und Patienten­beteiligung nicht decken, übernimmt die öffentliche Hand – je nach Kanton die Wohnsitz­gemeinde oder der Kanton.

Häufige Fragen

Fragen zur Behandlungs­pflege

Alle Fragen und Antworten

Was ist Behandlungs­pflege?

Behandlungs­pflege sind medizinische Pflege­massnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt anordnet – zum Beispiel Spritzen, Verbände und Wund­pflege, das Messen von Vitalwerten oder das Medika­menten­management. Unsere Pflege­fachkräfte führen sie bei Ihnen zuhause aus.

Braucht Behandlungs­pflege eine ärztliche Verordnung?

Ja. Anders als Grund­pflege oder Abklärung und Beratung darf Behandlungs­pflege nur auf ärztliche Anordnung erbracht werden. Die Kranken­kasse übernimmt sie dann im Rahmen der Grund­versicherung.

Kann die Spitex zu Hause Spritzen verabreichen?

Ja. Spritzen gehören zu unserer Behandlungs­pflege – auf ärztliche Verordnung und bei Ihnen zuhause. Bei Bedarf sind wir rund um die Uhr im Einsatz, auch am Abend und am Wochenende.

Wer richtet meine Medika­mente?

Auf ärztliche Verordnung richten unsere Pflege­fach­personen Ihre Medika­mente, verabreichen sie bei Bedarf und dokumentieren alles sorgfältig. Wie oft wir dafür vorbeikommen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

Wer besorgt die Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien?

Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

Zu welchen Zeiten sind Sie im Einsatz?

Spitex Medimex bietet mit spezifisch qualifizierten Mit­arbeitenden professionelle Pflege rund um die Uhr an – von Montag bis Sonntag (7 × 24 Stunden).

Pflegt Spitex Medimex auch Gäste, die zu Besuch sind?

Ja, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Einsatzgebiet

Behandlungs­pflege in Ihrer Region

Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohner­innen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon

Wir sind für Sie da

Ärztlich verordnet, zuhause umgesetzt.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich, für einen Ange­hörigen oder als Fach­person. Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen044 500 49 27 Anfrageonline senden