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Kontakt – wir sind für Sie da

Wir hoffen, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns – oder lassen Sie sich zurückrufen.

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Sie möchten Pflege organisieren?

Mit unserer Pflege-Anfrage in drei kurzen Schritten haben wir gleich alle wichtigen Angaben – für sich selbst oder für einen Angehörigen.

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Standort & Einsatzgebiet

Unser Büro in Dietikon.

Unsere Leistungen bieten wir in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz an – bei Ihnen zuhause.

Unsere Kantone

ZürichZHAargauAGSchwyzSZ
Unser Einsatzgebiet: die Kantone Zürich, Aargau und Schwyz. Unser Büro befindet sich in Dietikon.Kartengrundlage: © swisstopo

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie erreiche ich Spitex Medimex?

Telefonisch unter 044 500 49 27, per E-Mail an spitex@medimex.ch oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Möchten Sie Pflege für sich oder einen Angehörigen organisieren, nutzen Sie am besten unsere Pflege-Anfrage.

Wo ist das Büro von Spitex Medimex?

Unser Büro befindet sich an der Lerzenstrasse 11 in 8953 Dietikon. Unsere Pflege und Betreuung findet bei Ihnen zuhause statt – in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz.

Kann ich einen geplanten Einsatz kurzfristig absagen?

Grundsätzlich muss ein geplanter Einsatz 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet. In Ausnahmefällen kann eine Sonderregelung getroffen werden.

Müssen Sie kurzfristig einen anderen Termin wahrnehmen? Nehmen Sie so schnell wie möglich mit uns Kontakt auf – wir versuchen, eine Lösung zu finden.

Was passiert, wenn sich ein Einsatz verschiebt?

Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Einsatzzeiten einzuhalten. Sollte dies aus unvorhergesehenen Gründen nicht möglich sein, benötigen wir einen Spielraum von plus/minus 30 Minuten. Können wir diesen Zeitrahmen einmal nicht einhalten, benachrichtigen wir Sie telefonisch.

Welche Angaben braucht die Spitex für die erste Anfrage?

Für den ersten Kontakt genügen wenige Angaben: für wen die Unterstützung ist, welche Hilfe gebraucht wird, in welchem Kanton und ab wann – und wie wir Sie erreichen. Alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch.

Für Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Verordnung. Abklärung, Beratung und Grundpflege sind seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Verordnung möglich.

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