Angehörigenpflege
Sie pflegen einen Angehörigen?
Informationen zur Angehörigenpflege finden Sie auf unserer Schwester-Website apmedimex.ch.
Zu apmedimex.ch (öffnet in neuem Fenster)Von allen Krankenkassen anerkanntZürich · Aargau · Schwyz
Pflege · Betreuung · Haushalt
Wir pflegen und betreuen Menschen jeden Alters bei ihnen zuhause – von allen Krankenkassen anerkannt und zu den gleichen Preisen wie die öffentliche Spitex. Wenn nötig, sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Für sich selbst oder für einen Angehörigen – wir beraten Sie persönlich.


Start innert 24 Stunden
Warum Spitex Medimex
Unser motiviertes, multidisziplinäres Team ist bei Bedarf rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Qualifizierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung sind Ihre tatkräftigen Partner.
Unsere private Spitex kostet gleich viel wie eine öffentliche Spitex.
Preise ansehen
7 × 24 – Rund um die Uhr
Bei Bedarf von Montag bis Sonntag für Sie im Einsatz.
Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt.
Unser Team spricht viele Sprachen. Wir sind bestrebt, Pflege und Betreuung in Ihrer Muttersprache durchzuführen.
< 24 h – bis zum Start
Wir übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden.
Wir unterstützen Sie wohlwollend in den Aktivitäten des täglichen Lebens.
Kleine, beständige Teams – damit Sie sich auf eine persönliche Beziehung verlassen können. Wir sind für Sie da.
3 – Kantone
Zürich, Aargau und Schwyz – wir sind in verschiedenen Kantonen für Sie unterwegs.
Leistungen
Für Sie soll das Leben zu Hause ohne grosse Einschränkungen möglich sein. Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung – die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt.
Körperpflege und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.
Spritzen, Verbände und Medikamentenmanagement – ärztlich verordnet.
Training und Gespräche – in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Begleitung im Alltag, damit das Leben zuhause ohne grosse Einschränkungen möglich bleibt.
Wohnungsreinigung und Einkauf – nach ärztlicher Verordnung in Kombination mit Pflege.
Höchstens 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt, vom Spitalarzt verordnet.
Pflege in enger Abstimmung mit den Ärzten und den Angehörigen.
12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege bei Ihnen zuhause – auf Anfrage.
0 – Altersgrenze
Wir haben kein Alterslimit und pflegen auch Kinder.
In drei kurzen Schritten
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Danach gelangen Sie direkt zu Ihrer Anfrage – die wichtigsten Angaben sind bereits ausgefüllt.

Schritt 1 von 3
Mehrere Antworten möglich.
Bitte wählen Sie mindestens eine Möglichkeit – oder «Weiss noch nicht».
Wir beraten Sie persönlich – und klären Ihren Bedarf bei Ihnen zuhause ab.
Sie können die Anfrage für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen stellen. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam mit allen Beteiligten.
Für Zuweisungen aus Arztpraxis, Spital oder Sozialdienst erreichen Sie uns auch direkt per Telefon.
Erzählen Sie uns in Ihrer Anfrage, worum es geht – wir melden uns bei Ihnen.
Ihre Angaben
Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie da. Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir mit ärztlicher Verordnung. Rufen Sie uns an – wir besprechen gerne, ob und wie wir helfen können.
Telefon 044 500 49 27Lieber gleich sprechen?
Telefon 044 500 49 27Unverbindlich – Ihre Antworten sind im Formular bereits ausgefüllt.
pro Stunde
Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise.
Alle Tarife im Kanton Zürichpro Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Alle Tarife im Kanton Aargaupro Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Alle Tarife im Kanton SchwyzLieber persönlich? Rufen Sie uns an:
Telefon 044 500 49 27So einfach geht’s
Vom ersten Gespräch bis zum ersten Einsatz begleiten wir Sie persönlich.
Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage online – für sich selbst oder für einen Angehörigen.
Wir lernen Sie und Ihre Situation kennen. Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung.
Die Krankenkassen bezahlen ärztlich verordnete Pflege- und Betreuungsmassnahmen, sofern sie von den Kassen anerkannt sind. Die Verordnung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus.
Wir übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden – mit einem kleinen, beständigen Team.
Einsatzgebiet
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon · In Google Maps öffnen (öffnet in neuem Fenster)
Preise
Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt. Alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.


Menschen & Haltung
Zu unseren Stärken zählen die langjährige Pflegeerfahrung und der persönliche Kundenkontakt. So gewährleisten wir Ihren Wunsch nach Selbstbestimmung und Autonomie zu Hause.
Wir sind bestrebt, Pflege und Betreuung in Ihrer Muttersprache durchzuführen – unser Team spricht viele Sprachen.
Damit Sie sich auf eine persönliche und konstante Beziehung verlassen können.
Der Mensch steht im Mittelpunkt. Die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt.
Gegenüber Herkunft, Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Bei den Kosten gibt es bei uns keinen Unterschied: Unsere private Spitex kostet gleich viel wie eine öffentliche Spitex. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt, und alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.
Öffentliche Spitex-Organisationen arbeiten in der Regel im Auftrag ihrer Gemeinde. Die Pflegeleistungen der Grundversicherung – Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege – sind für alle anerkannten Spitex-Organisationen dieselben.
Die Krankenkassen bezahlen die Pflege- und Betreuungsmassnahmen, sofern sie von den Kassen anerkannt sind. Aus der Grundversicherung sind das die Pflegeleistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz: Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) sowie Grundpflege.
Die Behandlungspflege muss ärztlich verordnet sein. Abklärung, Beratung und Grundpflege können seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Verordnung erbracht werden – auf Grundlage der pflegerischen Bedarfsabklärung.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
Jeweils innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 – wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz – ohne Altersgrenze, also auch Kinder.
Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir ebenfalls, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wir versuchen, die Betreuungspersonen möglichst immer am gleichen Ort einzusetzen. Da unsere Mitarbeiterinnen Teilzeit arbeiten und auch wegen Ferien, Weiterbildung oder Krankheit einmal fehlen, ist uns dies nicht immer möglich.
Benötigen Sie nur in geregelten Abständen Hilfe im Haushalt, ist die Planung der gleichen Mitarbeiterin meist machbar.
Angehörigenpflege
Informationen zur Angehörigenpflege finden Sie auf unserer Schwester-Website apmedimex.ch.
Zu apmedimex.ch (öffnet in neuem Fenster)Spenden & Legate
Krankenversicherung oder öffentliche Hand übernehmen Dienstleistungen eventuell nur teilweise. Mit Ihrem Engagement helfen Sie uns, besonders hilfsbedürftigen Menschen in Notlage die erforderliche Unterstützung und Zuwendung zu geben.
Spitex Medimex · PostFinance
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich selbst oder für einen Angehörigen. Wir beraten Sie persönlich.