Leistungen · Besondere Situationen
Akut- und Übergangspflege – gut versorgt nach dem Spital
Akut- und Übergangspflege ist eine im Spital angeordnete Pflege von höchstens 14 Tagen nach einem Spitalaufenthalt. Ihr Ziel: dass Sie wieder den Zustand erreichen, in dem Sie sich vor dem Spitalaufenthalt befanden – bei Ihnen zuhause.
- Von allen Krankenkassen anerkannt
- Start innert 24 Stunden
- Zürich · Aargau · Schwyz

Auf einen Blick
- Dauer
- Höchstens 14 Tage
- Verordnung
- Im Spital angeordnet
- Kosten
- Krankenkasse und Wohnkanton
- Start
- Innerhalb von 24 Stunden
Für wen
Vom Spital zurück in Ihr Zuhause.
Nach einer Operation, einem Unfall oder einer akuten Krankheit dürfen Sie das Spital verlassen – sind aber noch nicht wieder ganz auf den Beinen. Für genau diese Zeit gibt es die Akut- und Übergangspflege.
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Nach dem Spitalaustritt
Wenn Sie nach dem Spitalaufenthalt noch Pflege brauchen, um zuhause wieder selbstständig zu werden.
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Mit einem klaren Ziel
Die Pflege soll Sie wieder in den Zustand versetzen, in dem Sie sich vor dem Spitalaufenthalt befanden.
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Für Angehörige und Fachpersonen
Angehörige, Spitäler und Sozialdienste können sich direkt bei uns melden, damit die Pflege rechtzeitig geplant werden kann.
Was dazugehört
Pflege für die ersten zwei Wochen.
Die Akut- und Übergangspflege umfasst die Pflegeleistungen, die im Spital für die Zeit nach Ihrem Austritt angeordnet werden – von der Grundpflege bis zur Behandlungspflege.

Je nach Anordnung zum Beispiel:
- Wundversorgung und Verbandwechsel nach einer Operation
- Medikamente richten und verabreichen
- Kontrolle von Blutdruck, Puls und weiteren Werten
- Hilfe bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden
- Mobilisation und Bewegungsübungen
- Beratung, wie es nach der Übergangspflege weitergeht
Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Brauchen Sie nach 14 Tagen weiterhin Unterstützung? Mehr zur Grundpflege zu Hause
So läuft es ab
So gelingt der Übergang nach Hause.
Am besten melden Sie sich schon vor dem Spitalaustritt bei uns.
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Anordnung im Spital
Die Spitalärztin oder der Spitalarzt ordnet die Akut- und Übergangspflege gemeinsam mit einer Pflegefachperson an – vor Ihrem Austritt.
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Kontakt mit uns
Sie, Ihre Angehörigen oder der Sozialdienst des Spitals melden sich unter 044 500 49 27 oder mit einer Anfrage bei uns.
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Start innert 24 Stunden
Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – bei Bedarf rund um die Uhr.
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Nach höchstens 14 Tagen
Die Übergangspflege endet nach spätestens 14 Tagen. Brauchen Sie danach weiter Unterstützung, besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte.
Kosten & Krankenkasse
Wer bezahlt die Übergangspflege?
Die Akut- und Übergangspflege wird nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet: Ihre Krankenkasse und Ihr Wohnkanton teilen sich die Kosten, der Kanton trägt mindestens 55 Prozent.
Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung bezahlen Sie Franchise und Selbstbehalt. Eine Patientenbeteiligung, wie sie bei der übrigen Pflege anfällt, wird für die Akut- und Übergangspflege nicht erhoben.
Finanzierung
Spitalfinanzierung
- Keine Patientenbeteiligung. Sie entfällt bei der Akut- und Übergangspflege.
- Franchise und Selbstbehalt wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung.
- Höchstens 14 Tage. Danach kann die Pflege als reguläre Spitex-Pflege weitergehen.
Kurz erklärt
- Franchise
- Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Grundversicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart.
- Selbstbehalt
- Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Häufige Fragen
Fragen zur Übergangspflege
Was ist Akut- und Übergangspflege?
Es ist Pflege zuhause im Anschluss an einen Spitalaufenthalt, die im Spital angeordnet wird und höchstens 14 Tage dauert. Ziel ist, dass Sie wieder den Zustand erreichen, in dem Sie sich vor dem Spitalaufenthalt befanden.
Wie lange dauert die Übergangspflege?
Höchstens 14 Tage. Brauchen Sie danach weiterhin Pflege, kann sie als reguläre Spitex-Pflege weitergehen – wir beraten Sie dazu.
Wer verordnet die Übergangspflege?
Sie wird im Spital angeordnet: von der Spitalärztin oder dem Spitalarzt gemeinsam mit einer Pflegefachperson. Sprechen Sie das Thema am besten schon vor dem Austritt an.
Was kostet die Übergangspflege?
Krankenkasse und Wohnkanton teilen sich die Kosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung. Sie bezahlen Franchise und Selbstbehalt; eine Patientenbeteiligung wird nicht erhoben.
Wer besorgt die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien?
Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Bieten Sie Fahrdienste an?
Nein. Gerne geben wir Ihnen aber entsprechende Adressen an.
Einsatzgebiet
Akut- und Übergangspflege in Ihrer Region
Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon
Kontakt und BüroIn Google Maps öffnen (öffnet in neuem Fenster)
-
Kanton Zürich
Ganzer Kanton, inklusive Stadt Zürich -
Kanton Aargau
Im ganzen Kanton Aargau -
Kanton Schwyz
Im ganzen Kanton Schwyz
Wir sind für Sie da
Gut ankommen nach dem Spital.
Rufen Sie uns an – am besten schon vor dem Austritt. Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.