Leistungen · Besondere Situationen

Akut- und Übergangs­pflege – gut versorgt nach dem Spital

Akut- und Übergangs­pflege ist eine im Spital angeordnete Pflege von höchstens 14 Tagen nach einem Spital­aufenthalt. Ihr Ziel: dass Sie wieder den Zustand erreichen, in dem Sie sich vor dem Spital­aufenthalt befanden – bei Ihnen zuhause.

  • Von allen Kranken­kassen anerkannt
  • Start innert 24 Stunden
  • Zürich · Aargau · Schwyz
Ältere Frau im Rollstuhl und lachender Pfleger klatschen sich im Freien ab

Auf einen Blick

Dauer
Höchstens 14 Tage
Verordnung
Im Spital angeordnet
Kosten
Kranken­kasse und Wohn­kanton
Start
Innerhalb von 24 Stunden

Für wen

Vom Spital zurück in Ihr Zuhause.

Nach einer Operation, einem Unfall oder einer akuten Krankheit dürfen Sie das Spital verlassen – sind aber noch nicht wieder ganz auf den Beinen. Für genau diese Zeit gibt es die Akut- und Übergangs­pflege.

  • Nach dem Spital­austritt

    Wenn Sie nach dem Spital­aufenthalt noch Pflege brauchen, um zuhause wieder selbst­ständig zu werden.

  • Mit einem klaren Ziel

    Die Pflege soll Sie wieder in den Zustand versetzen, in dem Sie sich vor dem Spital­aufenthalt befanden.

  • Für Ange­hörige und Fach­personen

    Ange­hörige, Spitäler und Sozial­dienste können sich direkt bei uns melden, damit die Pflege rechtzeitig geplant werden kann.

Was dazugehört

Pflege für die ersten zwei Wochen.

Die Akut- und Übergangs­pflege umfasst die Pflege­leistungen, die im Spital für die Zeit nach Ihrem Austritt angeordnet werden – von der Grund­pflege bis zur Behandlungs­pflege.

Älteres Paar bespricht lächelnd Unterlagen mit einer Beraterin am Tisch

Je nach Anordnung zum Beispiel:

  • Wund­versorgung und Verband­wechsel nach einer Operation
  • Medika­mente richten und verabreichen
  • Kontrolle von Blutdruck, Puls und weiteren Werten
  • Hilfe bei der Körper­pflege und beim An- und Auskleiden
  • Mobilisation und Bewegungs­übungen
  • Beratung, wie es nach der Übergangs­pflege weitergeht

Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

Brauchen Sie nach 14 Tagen weiterhin Unter­stützung? Mehr zur Grund­pflege zu Hause

So läuft es ab

So gelingt der Übergang nach Hause.

Am besten melden Sie sich schon vor dem Spital­austritt bei uns.

  1. Anordnung im Spital

    Die Spital­ärztin oder der Spitalarzt ordnet die Akut- und Übergangs­pflege gemeinsam mit einer Pflege­fach­person an – vor Ihrem Austritt.

  2. Kontakt mit uns

    Sie, Ihre Ange­hörigen oder der Sozial­dienst des Spitals melden sich unter 044 500 49 27 oder mit einer Anfrage bei uns.

  3. Start innert 24 Stunden

    Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – bei Bedarf rund um die Uhr.

  4. Nach höchstens 14 Tagen

    Die Übergangs­pflege endet nach spätestens 14 Tagen. Brauchen Sie danach weiter Unter­stützung, besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte.

Kosten & Kranken­kasse

Wer bezahlt die Übergangs­pflege?

Die Akut- und Übergangs­pflege wird nach den Regeln der Spital­finanzierung vergütet: Ihre Kranken­kasse und Ihr Wohn­kanton teilen sich die Kosten, der Kanton trägt mindestens 55 Prozent.

Wie bei anderen Leistungen der Grund­versicherung bezahlen Sie Franchise und Selbst­behalt. Eine Patienten­beteiligung, wie sie bei der übrigen Pflege anfällt, wird für die Akut- und Übergangs­pflege nicht erhoben.

Finanzierung

Spital­finanzierung

  • Keine Patienten­beteiligung. Sie entfällt bei der Akut- und Übergangs­pflege.
  • Franchise und Selbst­behalt wie bei anderen Leistungen der Grund­versicherung.
  • Höchstens 14 Tage. Danach kann die Pflege als reguläre Spitex-Pflege weitergehen.

Alle Preise und Tarife

Kurz erklärt

Franchise
Der Betrag, den Sie pro Kalender­jahr selbst bezahlen, bevor die Grund­versicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Kranken­kasse vereinbart.
Selbst­behalt
Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchst­betrag.

Häufige Fragen

Fragen zur Übergangs­pflege

Alle Fragen und Antworten

Was ist Akut- und Übergangs­pflege?

Es ist Pflege zuhause im Anschluss an einen Spital­aufenthalt, die im Spital angeordnet wird und höchstens 14 Tage dauert. Ziel ist, dass Sie wieder den Zustand erreichen, in dem Sie sich vor dem Spital­aufenthalt befanden.

Wie lange dauert die Übergangs­pflege?

Höchstens 14 Tage. Brauchen Sie danach weiterhin Pflege, kann sie als reguläre Spitex-Pflege weitergehen – wir beraten Sie dazu.

Wer verordnet die Übergangs­pflege?

Sie wird im Spital angeordnet: von der Spital­ärztin oder dem Spitalarzt gemeinsam mit einer Pflege­fach­person. Sprechen Sie das Thema am besten schon vor dem Austritt an.

Was kostet die Übergangs­pflege?

Kranken­kasse und Wohn­kanton teilen sich die Kosten nach den Regeln der Spital­finanzierung. Sie bezahlen Franchise und Selbst­behalt; eine Patienten­beteiligung wird nicht erhoben.

Wer besorgt die Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien?

Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

Bieten Sie Fahr­dienste an?

Nein. Gerne geben wir Ihnen aber entsprechende Adressen an.

Einsatzgebiet

Akut- und Übergangs­pflege in Ihrer Region

Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohner­innen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon

Wir sind für Sie da

Gut ankommen nach dem Spital.

Rufen Sie uns an – am besten schon vor dem Austritt. Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen044 500 49 27 Anfrageonline senden