Mehr als nur Pflege

Unsere Spitex-Leistungen: Pflege, Betreuung und Haushalt

Ihre Lebens­gewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung, und die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt – damit das Leben zu Hause ohne grosse Ein­schränkungen möglich ist. Bei Bedarf rund um die Uhr.

  • Von allen Kranken­kassen anerkannt
  • Bei Bedarf rund um die Uhr
  • Kein Alterslimit

Unser Angebot

Alles, was Sie zuhause brauchen.

Pflege, Betreuung und Haushalt aus einer Hand – in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz. Wählen Sie eine Leistung, um mehr zu erfahren.

Der erste Schritt

Abklärung und Beratung

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch: Wir klären bei Ihnen zuhause ab, welche Unter­stützung Sie brauchen, und beraten Sie – auch Ihre Ange­hörigen.

Pflege

Körper­pflege, medizinische und psychia­trische Pflege – Leistungen der Grund­versicherung.

  • Grund­pflege

    Hilfe beim Waschen, Anziehen und Bewegen – damit Sie so selbst­ständig wie möglich zuhause leben.

    • Grund­versicherung
    • ohne ärztliche Verordnung möglich
  • Behandlungs­pflege

    Spritzen, Verbände und Medika­menten­management – ärztlich verordnet, von Pflege­fachkräften ausgeführt.

    • Grund­versicherung
    • ärztliche Verordnung
  • Psychia­trische Pflege

    Training und Gespräche im Alltag – in enger Zusammen­arbeit mit allen Beteiligten.

    • Grund­versicherung

Betreuung

Begleitung im Alltag – stundenweise oder als Präsenz über 12 oder 24 Stunden.

  • Betreuung

    Begleitung und Gesell­schaft im Alltag – mit kleinen, beständigen Teams, wenn möglich in Ihrer Mutter­sprache.

    • nach Absprache
  • 24-Stunden-Betreuung

    12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege bei Ihnen zuhause – von Montag bis Sonntag.

    • auf Anfrage

Haushalt

Haus­wirt­schaftliche Leistungen, abgestimmt auf Ihre Pflege.

  • Haushalt

    Wohnungs­reinigung, Einkauf und mehr – in Kombination mit Pflege.

    • ohne Anfahrts­spesen
    • Zusatz­versicherung möglich

Besondere Situationen

Nach einem Spital­aufenthalt und in der letzten Lebens­phase.

  • Akut- und Übergangs­pflege

    Pflege nach dem Spital­aufenthalt, im Spital angeordnet – damit Sie wieder zu Kräften kommen.

    • höchstens 14 Tage
    • Kranken­kasse und Kanton
  • Palliative Care

    Pflege und Begleitung in vertrauter Umgebung – in enger Abstimmung mit Ärzten und Ange­hörigen.

    • Grund­versicherung
    • bei Bedarf rund um die Uhr

Nicht sicher, was passt?

Welche Unter­stützung passt zu Ihnen?

Beantworten Sie drei kurze Fragen. Danach gelangen Sie direkt zu Ihrer Anfrage – die wichtigsten Angaben sind bereits ausgefüllt.

  • Für sich selbst oder für einen Ange­hörigen
  • Pflege, Betreuung und Haushalt
  • Kantone Zürich, Aargau und Schwyz

Schritt 1 von 3

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an:

Telefon 044 500 49 27

Kosten & Kranken­kasse

Wer bezahlt was?

Wir sind von allen Schweizerischen Kranken­versicherungen anerkannt. Alle kranken­kassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.

  • Grund­versicherung

    Abklärung und Beratung, Behandlungs­pflege und Grund­pflege – also auch psychia­trische und palliative Pflege. Sie tragen Franchise, Selbst­behalt und die Patienten­beteiligung Ihres Kantons.

    Akut- und Übergangs­pflege: Kranken­kasse und Wohn­kanton teilen sich die Kosten.

  • Zusatz­versicherung

    Haus­wirt­schaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatz­versicherung bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatz­versicherung.

  • Privat, nach Absprache

    Die Präsenz über 12 oder 24 Stunden bieten wir auf Anfrage an. Alle von der Kranken­kasse nicht anerkannten Leistungen nehmen wir nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag.

    Für Leistungen ausserhalb des Kranken­versicherungs­gesetzes verrechnen wir keine Anfahrts­spesen oder Bearbeitungs­kosten.

Preise und Tarife pro Kanton

Gut zu wissen

Für jeden Menschen da.

  • Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
  • Fahr­dienste bieten wir nicht an – gerne geben wir Ihnen aber entsprechende Adressen.
  • Unsere Einsätze sind frei von Vorurteilen gegenüber Herkunft, Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund.
  • 0 – Altersgrenze

    Wir haben kein Alterslimit und pflegen auch Kinder.

  • < 24 h – bis zum Start

    Wir übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden.

  • 7 × 24 – Rund um die Uhr

    Bei Bedarf von Montag bis Sonntag für Sie im Einsatz.

Häufige Fragen

Fragen zu unseren Leistungen

Alle Fragen und Antworten

Welche Leistungen bietet die Spitex an?

Spitex Medimex bietet Grund­pflege, Behandlungs­pflege, psychia­trische Pflege, Betreuung, haus­wirt­schaftliche Leistungen, Akut- und Übergangs­pflege, Palliative Care sowie eine Präsenz über 12 oder 24 Stunden auf Anfrage an. Am Anfang stehen immer die Abklärung und die Beratung bei Ihnen zuhause.

Welche Spitex-Leistungen bezahlt die Kranken­kasse?

Die Grund­versicherung übernimmt die Pflege­leistungen nach Kranken­versicherungs­gesetz: Abklärung und Beratung, Unter­suchung und Behandlung (Behandlungs­pflege) sowie Grund­pflege. Sie selbst tragen Franchise, Selbst­behalt und eine Patienten­beteiligung, deren Höhe Ihr Kanton regelt.

Haus­wirt­schaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatz­versicherung bezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Grund­pflege und Behandlungs­pflege?

Grund­pflege ist die Unter­stützung im Alltag – etwa bei der Körper­pflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken oder beim Bewegen. Behandlungs­pflege umfasst medizinische Massnahmen wie Spritzen, Verbände, Wund­pflege oder das Medika­menten­management.

Behandlungs­pflege braucht eine ärztliche Verordnung, Grund­pflege seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend.

Braucht es für die Spitex eine ärztliche Verordnung?

Das hängt von der Leistung ab. Für die Behandlungs­pflege braucht es eine ärztliche Verordnung. Abklärung, Beratung und Grund­pflege dürfen seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Anordnung erbracht werden – auf Grundlage der Bedarfs­abklärung durch eine Pflege­fach­person. Die Akut- und Übergangs­pflege wird im Spital angeordnet.

Wir sind für Sie da

Finden wir gemeinsam die richtige Unter­stützung.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich selbst oder für einen Ange­hörigen. Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen044 500 49 27 Anfrageonline senden