Mehr als nur Pflege
Unsere Spitex-Leistungen: Pflege, Betreuung und Haushalt
Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung, und die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt – damit das Leben zu Hause ohne grosse Einschränkungen möglich ist. Bei Bedarf rund um die Uhr.
- Von allen Krankenkassen anerkannt
- Bei Bedarf rund um die Uhr
- Kein Alterslimit
Unser Angebot
Alles, was Sie zuhause brauchen.
Pflege, Betreuung und Haushalt aus einer Hand – in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz. Wählen Sie eine Leistung, um mehr zu erfahren.
Der erste Schritt
Abklärung und Beratung
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch: Wir klären bei Ihnen zuhause ab, welche Unterstützung Sie brauchen, und beraten Sie – auch Ihre Angehörigen.
Pflege
Körperpflege, medizinische und psychiatrische Pflege – Leistungen der Grundversicherung.
-
Grundpflege
Hilfe beim Waschen, Anziehen und Bewegen – damit Sie so selbstständig wie möglich zuhause leben.
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Behandlungspflege
Spritzen, Verbände und Medikamentenmanagement – ärztlich verordnet, von Pflegefachkräften ausgeführt.
-
Psychiatrische Pflege
Training und Gespräche im Alltag – in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Betreuung
Begleitung im Alltag – stundenweise oder als Präsenz über 12 oder 24 Stunden.
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Betreuung
Begleitung und Gesellschaft im Alltag – mit kleinen, beständigen Teams, wenn möglich in Ihrer Muttersprache.
-
24-Stunden-Betreuung
12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege bei Ihnen zuhause – von Montag bis Sonntag.
Haushalt
Hauswirtschaftliche Leistungen, abgestimmt auf Ihre Pflege.
-
Haushalt
Wohnungsreinigung, Einkauf und mehr – in Kombination mit Pflege.
Besondere Situationen
Nach einem Spitalaufenthalt und in der letzten Lebensphase.
-
Akut- und Übergangspflege
Pflege nach dem Spitalaufenthalt, im Spital angeordnet – damit Sie wieder zu Kräften kommen.
-
Palliative Care
Pflege und Begleitung in vertrauter Umgebung – in enger Abstimmung mit Ärzten und Angehörigen.
Nicht sicher, was passt?
Welche Unterstützung passt zu Ihnen?
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Danach gelangen Sie direkt zu Ihrer Anfrage – die wichtigsten Angaben sind bereits ausgefüllt.
- Für sich selbst oder für einen Angehörigen
- Pflege, Betreuung und Haushalt
- Kantone Zürich, Aargau und Schwyz

Schritt 1 von 3
Für wen suchen Sie Unterstützung?
Wobei dürfen wir unterstützen?
Mehrere Antworten möglich.
Bitte wählen Sie mindestens eine Möglichkeit – oder «Weiss noch nicht».
Wo wird die Unterstützung gebraucht?
Das passt zu Ihrer Situation
Wir beraten Sie persönlich – und klären Ihren Bedarf bei Ihnen zuhause ab.
Sie können die Anfrage für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen stellen. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam mit allen Beteiligten.
Für Zuweisungen aus Arztpraxis, Spital oder Sozialdienst erreichen Sie uns auch direkt per Telefon.
Erzählen Sie uns in Ihrer Anfrage, worum es geht – wir melden uns bei Ihnen.
Ihre Angaben
Ausserhalb unseres Einsatzgebiets?
Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie da. Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir mit ärztlicher Verordnung. Rufen Sie uns an – wir besprechen gerne, ob und wie wir helfen können.
Telefon 044 500 49 27Empfohlene Leistungen
- GrundpflegeKörperpflege und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.
- HaushaltWohnungsreinigung und Einkauf – nach ärztlicher Verordnung in Kombination mit Pflege.
- BetreuungBegleitung im Alltag, damit das Leben zuhause ohne grosse Einschränkungen möglich bleibt.
- BehandlungspflegeSpritzen, Verbände und Medikamentenmanagement – ärztlich verordnet.
- Psychiatrische PflegeTraining und Gespräche – in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
- Akut- und ÜbergangspflegeHöchstens 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt – im Spital verordnet.
- Palliative CarePflege in enger Abstimmung mit den Ärzten und den Angehörigen.
- 24-Stunden-Betreuung12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege bei Ihnen zuhause – auf Anfrage.
- Abklärung und BeratungWir klären Ihren Bedarf bei Ihnen zuhause ab und beraten Sie, welche Unterstützung passt.
Lieber gleich sprechen?
Telefon 044 500 49 27Unverbindlich – Ihre Antworten sind im Formular bereits ausgefüllt.
Was die Krankenkasse übernimmt
- Pflegeleistungen – Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege – gehören zur Grundversicherung und werden von allen Krankenkassen übernommen. Sie selbst tragen Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung Ihres Kantons.
- Für Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Verordnung. Abklärung, Beratung und Grundpflege sind seit dem 1. Juli 2024 auch ohne Verordnung möglich.
- Akut- und Übergangspflege wird im Spital verordnet und dauert höchstens 14 Tage.
- Hauswirtschaftliche Leistungen bezahlt die Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen – die Bestimmungen finden Sie in Ihrer Police.
- Leistungen, die keine Versicherung übernimmt, besprechen wir immer vorher mit Ihnen – ohne Anfahrtsspesen oder Bearbeitungskosten.
Tarife Kanton Zürich
pro Stunde
- Grundpflege
- CHF 52.60 / Stunde
- Untersuchung und/oder Behandlung
- CHF 63.00 / Stunde
- Abklärung und/oder Beratung
- CHF 76.90 / Stunde
- Haushaltpflege
- CHF 44.00 / Stunde
- 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege
- auf Anfrage
Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise.
Alle Tarife im Kanton ZürichTarife Kanton Aargau
pro Stunde
- Grundpflege
- CHF 54.60 / Stunde
- Untersuchung und/oder Behandlung
- CHF 65.40 / Stunde
- Abklärung und/oder Beratung
- CHF 79.80 / Stunde
- Haushaltpflege Privat
- CHF 44.00 / Stunde
- 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege
- auf Anfrage
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Alle Tarife im Kanton AargauTarife Kanton Schwyz
pro Stunde
- Grundpflege
- CHF 52.60 / Stunde
- Untersuchung und/oder Behandlung
- CHF 63.00 / Stunde
- Abklärung und/oder Beratung
- CHF 76.90 / Stunde
- Haushaltpflege Privat
- CHF 44.00 / Stunde
- 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege
- auf Anfrage
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Alle Tarife im Kanton SchwyzLieber persönlich? Rufen Sie uns an:
Telefon 044 500 49 27Kosten & Krankenkasse
Wer bezahlt was?
Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt. Alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.
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Grundversicherung
Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege – also auch psychiatrische und palliative Pflege. Sie tragen Franchise, Selbstbehalt und die Patientenbeteiligung Ihres Kantons.
Akut- und Übergangspflege: Krankenkasse und Wohnkanton teilen sich die Kosten.
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Zusatzversicherung
Hauswirtschaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
-
Privat, nach Absprache
Die Präsenz über 12 oder 24 Stunden bieten wir auf Anfrage an. Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen nehmen wir nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag.
Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes verrechnen wir keine Anfahrtsspesen oder Bearbeitungskosten.
Gut zu wissen
Für jeden Menschen da.
- Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
- Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien besorgen wir für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
- Fahrdienste bieten wir nicht an – gerne geben wir Ihnen aber entsprechende Adressen.
- Unsere Einsätze sind frei von Vorurteilen gegenüber Herkunft, Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund.
0 – Altersgrenze
Wir haben kein Alterslimit und pflegen auch Kinder.
< 24 h – bis zum Start
Wir übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden.
7 × 24 – Rund um die Uhr
Bei Bedarf von Montag bis Sonntag für Sie im Einsatz.
Häufige Fragen
Fragen zu unseren Leistungen
Welche Leistungen bietet die Spitex an?
Spitex Medimex bietet Grundpflege, Behandlungspflege, psychiatrische Pflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Leistungen, Akut- und Übergangspflege, Palliative Care sowie eine Präsenz über 12 oder 24 Stunden auf Anfrage an. Am Anfang stehen immer die Abklärung und die Beratung bei Ihnen zuhause.
Welche Spitex-Leistungen bezahlt die Krankenkasse?
Die Grundversicherung übernimmt die Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz: Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) sowie Grundpflege. Sie selbst tragen Franchise, Selbstbehalt und eine Patientenbeteiligung, deren Höhe Ihr Kanton regelt.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege ist die Unterstützung im Alltag – etwa bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken oder beim Bewegen. Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen wie Spritzen, Verbände, Wundpflege oder das Medikamentenmanagement.
Behandlungspflege braucht eine ärztliche Verordnung, Grundpflege seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend.
Braucht es für die Spitex eine ärztliche Verordnung?
Das hängt von der Leistung ab. Für die Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Verordnung. Abklärung, Beratung und Grundpflege dürfen seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Anordnung erbracht werden – auf Grundlage der Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson. Die Akut- und Übergangspflege wird im Spital angeordnet.
Wir sind für Sie da
Finden wir gemeinsam die richtige Unterstützung.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich selbst oder für einen Angehörigen. Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Betreuung jeweils innerhalb von 24 Stunden.