Häufige Fragen
Häufige Fragen – kurz und klar beantwortet
Wer bezahlt was? Braucht es eine ärztliche Verordnung? Wie rasch geht es los? Hier finden Sie die Antworten – und wenn etwas offen bleibt, sind wir persönlich für Sie da.
Leistungen
Was wir für Sie tun – und was nicht. 5 Fragen
Welche Leistungen bietet Spitex Medimex an?
Unser Angebot umfasst:
- Grundpflege (Körperpflege)
- Betreuung
- Behandlungspflege (Spritzen, Verbände, Medikamentenmanagement usw.)
- Psychiatriepflege (Training, Gespräche usw.)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (Wohnungsreinigung, Einkauf usw.)
- Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt
- Palliative Care
- 12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege (auf Anfrage)
Ausserdem klären wir Ihren Bedarf ab und beraten Sie – Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung.
Wer kann die Leistungen von Spitex Medimex in Anspruch nehmen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz – ohne Altersgrenze, also auch Kinder.
Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir ebenfalls, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Ist eine Betreuung über 12 oder 24 Stunden möglich?
Ja. 12 oder 24 Stunden Präsenz und Pflege bei Ihnen zuhause bieten wir auf Anfrage an.
Den Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage – Leistungen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden, besprechen wir immer im Vorfeld mit Ihnen.
Wer besorgt die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien?
Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Bieten Sie Fahrdienste an?
Nein. Gerne geben wir Ihnen aber entsprechende Adressen an.
Kosten & Krankenkasse
Wer bezahlt was, und wann Sie eine Rechnung erhalten. 7 Fragen
Ist Spitex Medimex von meiner Krankenkasse anerkannt?
Ja. Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt. Alle krankenkassenpflichtigen Leistungen können gemäss Tarifvertrag abgerechnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen privater und öffentlicher Spitex?
Bei den Kosten gibt es bei uns keinen Unterschied: Unsere private Spitex kostet gleich viel wie eine öffentliche Spitex. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt, und alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.
Öffentliche Spitex-Organisationen arbeiten in der Regel im Auftrag ihrer Gemeinde. Die Pflegeleistungen der Grundversicherung – Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege – sind für alle anerkannten Spitex-Organisationen dieselben.
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen bezahlen die Pflege- und Betreuungsmassnahmen, sofern sie von den Kassen anerkannt sind. Aus der Grundversicherung sind das die Pflegeleistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz: Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) sowie Grundpflege.
Die Behandlungspflege muss ärztlich verordnet sein. Abklärung, Beratung und Grundpflege können seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Verordnung erbracht werden – auf Grundlage der pflegerischen Bedarfsabklärung.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
Braucht es für die Spitex eine ärztliche Verordnung?
Für die Behandlungspflege – zum Beispiel Spritzen, Verbände oder das Medikamentenmanagement – braucht es eine ärztliche Verordnung. Diese stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus.
Abklärung, Beratung und Grundpflege können seit dem 1. Juli 2024 auch ohne ärztliche Verordnung erbracht werden – auf Grundlage der pflegerischen Bedarfsabklärung. Die Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt wird im Spital verordnet.
Gerne klären wir mit Ihnen, was in Ihrer Situation nötig ist.
Wer bezahlt die Hilfe im Haushalt?
Hauswirtschaftliche Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Zusatzversicherung bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen – etwa Wohnungsreinigung und Einkauf – können nach ärztlicher Verordnung in Kombination mit Pflege in Anspruch genommen werden.
Welche Leistungen muss ich selbst bezahlen?
Alle Leistungen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Bevor das geschieht, besprechen wir alles im Vorfeld mit Ihnen: Leistungen, die von der Krankenkasse nicht anerkannt sind, nehmen wir nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag.
Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes stellen wir keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung.
Für die Pflegeleistungen der Grundversicherung bezahlen Sie neben Franchise und Selbstbehalt eine Patientenbeteiligung; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Ihre Höhe regelt der Kanton – die Beträge finden Sie auf unserer Preisseite.
Wann wird Rechnung gestellt?
Wir stellen einmal monatlich Rechnung – spätestens in der zweiten Monatshälfte, jeweils für den abgelaufenen Monat.
Organisation & Einsätze
Vom ersten Anruf bis zum vereinbarten Einsatz. 6 Fragen
Wie melde ich mich oder einen Angehörigen an?
Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage online – für sich selbst oder für einen Angehörigen.
Wir klären Ihren Bedarf ab und beraten Sie; Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung. Die Betreuung kann jeweils innerhalb von 24 Stunden beginnen.
Wie rasch kann die Betreuung beginnen?
Jeweils innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 – wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Zu welchen Zeiten sind Sie im Einsatz?
Spitex Medimex bietet mit spezifisch qualifizierten Mitarbeitenden professionelle Pflege rund um die Uhr an – von Montag bis Sonntag (7 × 24 Stunden).
Können vereinbarte Einsätze pünktlich eingehalten werden?
Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Einsatzzeiten einzuhalten. Ist das aus unvorhergesehenen Gründen einmal nicht möglich, brauchen wir einen zeitlichen Spielraum von plus/minus 30 Minuten. Können wir auch diesen Zeitrahmen nicht einhalten, benachrichtigen wir Sie telefonisch.
Werde ich immer von der gleichen Person betreut?
Wir versuchen, die Betreuungspersonen möglichst immer am gleichen Ort einzusetzen. Da unsere Mitarbeiterinnen Teilzeit arbeiten und auch wegen Ferien, Weiterbildung oder Krankheit einmal fehlen, ist uns dies nicht immer möglich.
Benötigen Sie nur in geregelten Abständen Hilfe im Haushalt, ist die Planung der gleichen Mitarbeiterin meist machbar.
Was tun, wenn ich zum Zeitpunkt des Einsatzes kurzfristig einen anderen Termin habe?
Nehmen Sie so schnell wie möglich mit unserer Einsatzplanung Kontakt auf, damit wir die Situation besprechen können. Wir versuchen, eine Lösung zu finden.
Grundsätzlich gilt: Ein geplanter Einsatz muss 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden. In Ausnahmefällen kann eine Sonderregelung getroffen werden. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet.
Besondere Situationen
Kinder, Gäste, nach dem Spital, psychische oder schwere Erkrankung. 5 Fragen
Pflegt Spitex Medimex auch Kinder?
Ja, wir haben kein Alterslimit.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patientenbeteiligung an.
Pflegt Spitex Medimex auch Menschen mit psychischer Beeinträchtigung?
Ja. Dafür arbeiten wir eng mit allen Beteiligten zusammen, um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen.
Übernimmt Spitex Medimex auch Palliative Care?
Ja, in enger Abstimmung mit den Ärzten und den Angehörigen.
Was ist Akut- und Übergangspflege?
Akut- und Übergangspflege ist Pflege nach einem Spitalaufenthalt – während höchstens 14 Tagen. Sie hat das Ziel, dass Sie wieder in den Zustand kommen, in dem Sie sich vor dem Spitalaufenthalt befanden.
Sie wird im Spital verordnet: von der Spitalärztin oder dem Spitalarzt, gemeinsam mit einer Pflegefachperson.
Pflegt Spitex Medimex auch Gäste, die zu Besuch sind?
Ja, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Spenden
Wie Sie besonders hilfsbedürftige Menschen unterstützen können. 2 Fragen
Hat Spitex Medimex ein Spendenkonto?
Ja, denn wir werden immer wieder darauf angesprochen.
Spendenkonto
- Kontoinhaber
- Spitex Medimex
- Bank
- PostFinance
- Kontonummer
- 61-672818-2
Wir freuen uns über jede Spende und jedes Legat und bedanken uns herzlich.
Wem kommen Spenden zugute?
Krankenversicherung oder öffentliche Hand übernehmen Dienstleistungen eventuell nur teilweise. Mit Ihrem Engagement helfen Sie uns, besonders hilfsbedürftigen Menschen in Notlage die erforderliche Unterstützung und Zuwendung zu geben.
Dazu haben wir hier keine Antwort gefunden.
Fragen Sie uns direkt – wir beantworten Ihre Frage gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27.
Frage nicht beantwortet?
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich. Oder senden Sie uns Ihre Anfrage, für sich selbst oder für einen Angehörigen.