Leistungen · Pflege

Grund­pflege zu Hause – Unter­stützung bei der Körper­pflege

Waschen, Anziehen, Aufstehen: Wir unterstützen Sie wohlwollend in den Aktivitäten des täglichen Lebens – bei Ihnen zuhause und abgestimmt auf Ihre Gewohnheiten. Von allen Kranken­kassen anerkannt.

  • Von allen Kranken­kassen anerkannt
  • Gleiche Preise wie die öffentliche Spitex
  • Zürich · Aargau · Schwyz
Pflegerin hilft einer älteren Frau beim Essen mit dem Löffel

Auf einen Blick

Für wen
Menschen jeden Alters
Kosten
Kranken­kasse (Grund­versicherung)
Verordnung
Seit 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend
Start
Innerhalb von 24 Stunden

Für wen

Wenn der Alltag Hilfe braucht.

Grund­pflege ist für alle, die einzelne Handgriffe des Alltags nicht mehr allein schaffen – vorübergehend oder auf Dauer. Für sich selbst oder für einen Ange­hörigen.

  • Im Alter

    Wenn Kraft oder Beweglichkeit nachlassen und die tägliche Körper­pflege anstrengend wird.

  • Nach Krankheit oder Unfall

    Wenn Sie sich zuhause erholen und für eine gewisse Zeit Unter­stützung brauchen.

  • Bei dauerhaftem Pflege­bedarf

    Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind und trotzdem selbst­bestimmt zuhause leben möchten.

  • Auch für Kinder

    Wir haben kein Alterslimit – wir pflegen auch Kinder.

  • Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Was dazugehört

Körper­pflege – so selbst­ständig wie möglich.

Ihre Lebens­gewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung. Die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt: Wir helfen dort, wo Sie Hilfe brauchen – und unterstützen Sie darin, das selbst zu tun, was Sie noch können.

Ältere Frau lächelt und hält die ausgestreckte Hand einer jüngeren Person

Typische Leistungen der Grund­pflege, zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körper- und Mund­pflege, beim Waschen und Duschen
  • An- und Auskleiden, auch Anziehen von Kompressions­strümpfen
  • Unter­stützung beim Essen und Trinken
  • Bewegungs­übungen und Mobilisation, zum Beispiel beim Aufstehen und Gehen
  • Betten und Lagern, Vorbeugen von Druckstellen
  • Einbinden der Beine

Welche Leistungen Sie genau erhalten, legen wir bei der Abklärung gemeinsam mit Ihnen fest.

Spritzen, Verbände oder Medika­mente? Mehr zur Behandlungs­pflege

So läuft es ab

In vier Schritten zur Grund­pflege.

Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz begleiten wir Sie persönlich.

  1. Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich selbst oder für einen Ange­hörigen.

  2. Abklärung bei Ihnen zuhause

    Eine Pflege­fach­person klärt mit Ihnen ab, welche Unter­stützung Sie brauchen, und berät Sie. Ihre Gewohnheiten fliessen von Anfang an ein.

  3. Einsätze planen

    Gemeinsam legen wir fest, wann und wie oft wir kommen. Wir bemühen uns, die vereinbarten Zeiten einzuhalten – mit einem Spielraum von plus/minus 30 Minuten.

  4. Start innert 24 Stunden

    Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – möglichst mit denselben, vertrauten Personen.

Kosten & Kranken­kasse

Was kostet Grund­pflege?

Grund­pflege ist eine Pflicht­leistung der Grund­versicherung, und wir sind von allen Kranken­kassen anerkannt. Abgerechnet wird nach Stundentarif; zusätzlich tragen Sie eine Patienten­beteiligung pro Tag sowie die übliche Franchise und den Selbst­behalt.

Tarif pro Stunde

Grund­pflege

  • Spitex im Kanton Zürich

    CHF 52.60 / Stunde

    Patienten­beteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbst­behalt und Franchise.

  • Spitex im Kanton Aargau

    CHF 54.60 / Stunde

    Patienten­beteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.

  • Spitex im Kanton Schwyz

    CHF 52.60 / Stunde

    Patienten­beteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.

Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend in Einheiten von 5 Minuten.

Alle Preise und Tarife

Kurz erklärt

Patienten­beteiligung
Einen Teil der Pflege­kosten tragen Sie selbst – höchstens einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe regelt Ihr Kanton. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patienten­beteiligung.
Franchise
Der Betrag, den Sie pro Kalender­jahr selbst bezahlen, bevor die Grund­versicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Kranken­kasse vereinbart.
Selbst­behalt
Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchst­betrag.
Rest­finanzierung
Was Kranken­kasse und Patienten­beteiligung nicht decken, übernimmt die öffentliche Hand – je nach Kanton die Wohnsitz­gemeinde oder der Kanton.

Häufige Fragen

Fragen zur Grund­pflege

Alle Fragen und Antworten

Was gehört zur Grund­pflege der Spitex?

Zur Grund­pflege gehört die Unter­stützung bei alltäglichen Verrichtungen, die Sie nicht mehr selbst ausführen können – etwa Körper- und Mund­pflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Bewegung und Lagerung. Was Sie konkret brauchen, klären wir bei Ihnen zuhause ab.

Bezahlt die Kranken­kasse die Grund­pflege?

Ja. Grund­pflege ist eine Leistung der obligatorischen Grund­versicherung, und wir sind von allen Kranken­kassen anerkannt. Sie bezahlen eine Patienten­beteiligung pro Tag, deren Höhe Ihr Kanton regelt, sowie Franchise und Selbst­behalt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen keine Patienten­beteiligung.

Braucht es für die Grund­pflege eine ärztliche Verordnung?

Seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend. Grundlage ist die Bedarfs­abklärung durch eine Pflege­fach­person. Für Behandlungs­pflege – etwa Spritzen oder Verbände – braucht es weiterhin eine ärztliche Verordnung.

Wie oft kommt die Spitex für die Körper­pflege?

So oft, wie Sie es brauchen – das legen wir bei der Abklärung gemeinsam fest. Bei Bedarf sind wir rund um die Uhr im Einsatz, von Montag bis Sonntag.

Werde ich immer von der gleichen Person betreut?

Wir versuchen, die Betreuungs­personen möglichst immer am gleichen Ort einzusetzen. Da unsere Mit­arbeiter­innen Teilzeit arbeiten und auch wegen Ferien, Weiterbildung oder Krankheit einmal fehlen, ist uns dies nicht immer möglich.

Benötigen Sie nur in geregelten Abständen Hilfe im Haushalt, ist die Planung der gleichen Mit­arbeiterin meist machbar.

Wer besorgt die Hilfs­mittel und Verbrauchs­materialien?

Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

Pflegt Spitex Medimex auch Kinder?

Ja, wir haben kein Alterslimit.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patienten­beteiligung an.

Einsatzgebiet

Grund­pflege in Ihrer Region

Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohner­innen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon

Wir sind für Sie da

Grund­pflege, die zu Ihrem Alltag passt.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen044 500 49 27 Anfrageonline senden