Leistungen · Pflege
Grundpflege zu Hause – Unterstützung bei der Körperpflege
Waschen, Anziehen, Aufstehen: Wir unterstützen Sie wohlwollend in den Aktivitäten des täglichen Lebens – bei Ihnen zuhause und abgestimmt auf Ihre Gewohnheiten. Von allen Krankenkassen anerkannt.
- Von allen Krankenkassen anerkannt
- Gleiche Preise wie die öffentliche Spitex
- Zürich · Aargau · Schwyz

Auf einen Blick
- Für wen
- Menschen jeden Alters
- Kosten
- Krankenkasse (Grundversicherung)
- Verordnung
- Seit 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend
- Start
- Innerhalb von 24 Stunden
Für wen
Wenn der Alltag Hilfe braucht.
Grundpflege ist für alle, die einzelne Handgriffe des Alltags nicht mehr allein schaffen – vorübergehend oder auf Dauer. Für sich selbst oder für einen Angehörigen.
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Im Alter
Wenn Kraft oder Beweglichkeit nachlassen und die tägliche Körperpflege anstrengend wird.
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Nach Krankheit oder Unfall
Wenn Sie sich zuhause erholen und für eine gewisse Zeit Unterstützung brauchen.
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Bei dauerhaftem Pflegebedarf
Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind und trotzdem selbstbestimmt zuhause leben möchten.
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Auch für Kinder
Wir haben kein Alterslimit – wir pflegen auch Kinder.
- Gäste, die in der Region zu Besuch sind, pflegen wir, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Was dazugehört
Körperpflege – so selbstständig wie möglich.
Ihre Lebensgewohnheiten berücksichtigen wir schon bei der Beratung. Die Pflege ist auf Sie persönlich abgestimmt: Wir helfen dort, wo Sie Hilfe brauchen – und unterstützen Sie darin, das selbst zu tun, was Sie noch können.

Typische Leistungen der Grundpflege, zum Beispiel:
- Hilfe bei der Körper- und Mundpflege, beim Waschen und Duschen
- An- und Auskleiden, auch Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Bewegungsübungen und Mobilisation, zum Beispiel beim Aufstehen und Gehen
- Betten und Lagern, Vorbeugen von Druckstellen
- Einbinden der Beine
Welche Leistungen Sie genau erhalten, legen wir bei der Abklärung gemeinsam mit Ihnen fest.
Spritzen, Verbände oder Medikamente? Mehr zur Behandlungspflege
So läuft es ab
In vier Schritten zur Grundpflege.
Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz begleiten wir Sie persönlich.
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Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an unter 044 500 49 27 oder senden Sie uns Ihre Anfrage – für sich selbst oder für einen Angehörigen.
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Abklärung bei Ihnen zuhause
Eine Pflegefachperson klärt mit Ihnen ab, welche Unterstützung Sie brauchen, und berät Sie. Ihre Gewohnheiten fliessen von Anfang an ein.
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Einsätze planen
Gemeinsam legen wir fest, wann und wie oft wir kommen. Wir bemühen uns, die vereinbarten Zeiten einzuhalten – mit einem Spielraum von plus/minus 30 Minuten.
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Start innert 24 Stunden
Wir übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden – möglichst mit denselben, vertrauten Personen.
Kosten & Krankenkasse
Was kostet Grundpflege?
Grundpflege ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung, und wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. Abgerechnet wird nach Stundentarif; zusätzlich tragen Sie eine Patientenbeteiligung pro Tag sowie die übliche Franchise und den Selbstbehalt.
Tarif pro Stunde
Grundpflege
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Spitex im Kanton Zürich
CHF 52.60 / Stunde
Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise.
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Spitex im Kanton Aargau
CHF 54.60 / Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
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Spitex im Kanton Schwyz
CHF 52.60 / Stunde
Patientenbeteiligung: 20 % des Versicherer-Beitrags, höchstens CHF 15.95 pro Tag.
Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend in Einheiten von 5 Minuten.
Kurz erklärt
- Patientenbeteiligung
- Einen Teil der Pflegekosten tragen Sie selbst – höchstens einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe regelt Ihr Kanton. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patientenbeteiligung.
- Franchise
- Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Grundversicherung Kosten übernimmt. Die Höhe haben Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart.
- Selbstbehalt
- Nach der Franchise beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den weiteren Kosten – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
- Restfinanzierung
- Was Krankenkasse und Patientenbeteiligung nicht decken, übernimmt die öffentliche Hand – je nach Kanton die Wohnsitzgemeinde oder der Kanton.
Häufige Fragen
Fragen zur Grundpflege
Was gehört zur Grundpflege der Spitex?
Zur Grundpflege gehört die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, die Sie nicht mehr selbst ausführen können – etwa Körper- und Mundpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Bewegung und Lagerung. Was Sie konkret brauchen, klären wir bei Ihnen zuhause ab.
Bezahlt die Krankenkasse die Grundpflege?
Ja. Grundpflege ist eine Leistung der obligatorischen Grundversicherung, und wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. Sie bezahlen eine Patientenbeteiligung pro Tag, deren Höhe Ihr Kanton regelt, sowie Franchise und Selbstbehalt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen keine Patientenbeteiligung.
Braucht es für die Grundpflege eine ärztliche Verordnung?
Seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend. Grundlage ist die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson. Für Behandlungspflege – etwa Spritzen oder Verbände – braucht es weiterhin eine ärztliche Verordnung.
Wie oft kommt die Spitex für die Körperpflege?
So oft, wie Sie es brauchen – das legen wir bei der Abklärung gemeinsam fest. Bei Bedarf sind wir rund um die Uhr im Einsatz, von Montag bis Sonntag.
Werde ich immer von der gleichen Person betreut?
Wir versuchen, die Betreuungspersonen möglichst immer am gleichen Ort einzusetzen. Da unsere Mitarbeiterinnen Teilzeit arbeiten und auch wegen Ferien, Weiterbildung oder Krankheit einmal fehlen, ist uns dies nicht immer möglich.
Benötigen Sie nur in geregelten Abständen Hilfe im Haushalt, ist die Planung der gleichen Mitarbeiterin meist machbar.
Wer besorgt die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien?
Wir übernehmen alles für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
Pflegt Spitex Medimex auch Kinder?
Ja, wir haben kein Alterslimit.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt in den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz keine Patientenbeteiligung an.
Einsatzgebiet
Grundpflege in Ihrer Region
Wir sind in den Kantonen Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz für Sie unterwegs. Alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Kantone können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Büro: Lerzenstrasse 11, 8953 Dietikon
Kontakt und BüroIn Google Maps öffnen (öffnet in neuem Fenster)
-
Kanton Zürich
Ganzer Kanton, inklusive Stadt Zürich -
Kanton Aargau
Im ganzen Kanton Aargau -
Kanton Schwyz
Im ganzen Kanton Schwyz
Wir sind für Sie da
Grundpflege, die zu Ihrem Alltag passt.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Pflege jeweils innerhalb von 24 Stunden.