Preise & Tarife
Privat kostet gleich viel wie öffentliche Spitex. – Spitex-Kosten und Tarife für Zürich, Aargau und Schwyz
Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt. Es können alle krankenkassenpflichtigen Leistungen gemäss Tarifvertrag abgerechnet werden.
- Von allen Krankenkassen anerkannt
- Rechnung einmal pro Monat
- Zürich · Aargau · Schwyz

Tarife pro Stunde
Was kostet die Spitex pro Stunde?
Wählen Sie Ihren Wohnkanton. In der Spalte «Krankenkassen» stehen die Tarife, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, in der Spalte «Privat» die Tarife für Privatzahlende.
| Massnahmen | Krankenkassen | Privat |
|---|---|---|
| Abklärung und/oder Beratung | CHF 76.90 / Stunde | CHF 76.90 / Stunde |
| Untersuchung und/oder Behandlung | CHF 63.00 / Stunde | CHF 63.00 / Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 / Stunde | CHF 52.60 / Stunde |
| Haushaltpflege | CHF 44.00 / Stunde | CHF 44.00 / Stunde |
| 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege | nicht über die Krankenkasse | auf Anfrage |
Ihre Patientenbeteiligung
CHF7.65
pro Tag
Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
Das gilt im Kanton Zürich
- Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Zürich / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
- Leistungen nach Art. 7 KLV werden von allen Krankenkassen übernommen. Die pflegebedürftige Person bezahlt eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
- Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
- Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
- Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Fragen? Wir beraten Sie gerne. 044 500 49 27 · spitex@medimex.ch · spitex-medimex.ch
Medimex.ch GmbH · Lerzenstrasse 11 · 8953 Dietikon · Gedruckt am
| Massnahmen | Krankenkassen | Privat |
|---|---|---|
| Abklärung und/oder Beratung | CHF 79.80 / Stunde | CHF 79.80 / Stunde |
| Untersuchung und/oder Behandlung | CHF 65.40 / Stunde | CHF 65.40 / Stunde |
| Grundpflege | CHF 54.60 / Stunde | CHF 54.60 / Stunde |
| Haushaltpflege | nicht über die Krankenkasse | CHF 44.00 / Stunde |
| 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege | nicht über die Krankenkasse | auf Anfrage |
Ihre Patientenbeteiligung
CHF15.95
Obergrenze pro Tag
20 % des Beitrags Ihrer Krankenkasse, höchstens bis zu dieser Obergrenze. Dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
Das gilt im Kanton Aargau
- Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Aargau / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
- Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Beitrags des Versicherers, höchstens jedoch den Differenzbetrag. Zusätzlich ist die Patientenbeteiligung gemäss § 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf CHF 15.95 pro Tag begrenzt. Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung kommen die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse dazu. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
- Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
- Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
- Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Fragen? Wir beraten Sie gerne. 044 500 49 27 · spitex@medimex.ch · spitex-medimex.ch
Medimex.ch GmbH · Lerzenstrasse 11 · 8953 Dietikon · Gedruckt am
| Massnahmen | Krankenkassen | Privat |
|---|---|---|
| Abklärung und/oder Beratung | CHF 76.90 / Stunde | CHF 76.90 / Stunde |
| Untersuchung und/oder Behandlung | CHF 63.00 / Stunde | CHF 63.00 / Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 / Stunde | CHF 52.60 / Stunde |
| Haushaltpflege | nicht über die Krankenkasse | CHF 44.00 / Stunde |
| 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege | nicht über die Krankenkasse | auf Anfrage |
Ihre Patientenbeteiligung
CHF15.95
Obergrenze pro Tag
20 % des Beitrags Ihrer Krankenkasse, höchstens bis zu dieser Obergrenze. Dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
Das gilt im Kanton Schwyz
- Gemäss Tarifvertrag / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
- Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Beitrags des Versicherers, höchstens jedoch den Differenzbetrag. Zusätzlich ist die Patientenbeteiligung auf CHF 15.95 pro Tag begrenzt. Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung kommen die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse dazu. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
- Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
- Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
- Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Fragen? Wir beraten Sie gerne. 044 500 49 27 · spitex@medimex.ch · spitex-medimex.ch
Medimex.ch GmbH · Lerzenstrasse 11 · 8953 Dietikon · Gedruckt am
Kostenrechner
Was kostet die Spitex für Sie?
Schätzen Sie in einer Minute ab, welcher Anteil auf Sie entfällt: Kanton wählen, Stunden pro Woche eintragen – fertig.
Ihr Richtwert · Kanton Zürich
Ihr Anteil
höchstens CHF – pro Monat
– pro Woche · plus Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse
- Beitrag der Krankenkassefür Grundpflege, Behandlung und Abklärung – davon tragen Sie Franchise und Selbstbehalt
- –
- Ihre Patientenbeteiligung
- –
- Haushaltshilfe
- –
Tragen Sie mindestens eine halbe Stunde ein – dann erscheint hier Ihr Richtwert.
Richtwert, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die verbindliche Offerte erhalten Sie nach der Abklärung bei Ihnen zuhause.
- Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
- 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege: Preis auf Anfrage.
- Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet.
Wer bezahlt was?
So setzen sich die Kosten zusammen.
Pflege zuhause wird von mehreren Seiten finanziert. Ihr eigener Anteil ist gesetzlich begrenzt.
-
Ihre Krankenkasse
Sie übernimmt ihren Beitrag an Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege – die Leistungen nach Art. 7 KLV. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt.
-
Sie selbst
Sie bezahlen die Patientenbeteiligung Ihres Kantons – begrenzt pro Tag – sowie Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse. Leistungen, die keine Versicherung übernimmt, besprechen wir vorher mit Ihnen.
-
Kanton und Gemeinde
Was nach dem Beitrag der Krankenkasse und Ihrer Patientenbeteiligung bleibt – die sogenannten Restkosten –, regelt der Kanton. Getragen werden sie von der öffentlichen Hand, etwa von der Wohngemeinde.
-
Zusatzversicherung
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in Ihrer Police.
Fair und transparent
Gut zu wissen
-
Keine Anfahrtsspesen
Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
-
Nichts ohne Absprache
Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
-
Abrechnung in 5‑Minuten-Einheiten
Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
-
Eine Rechnung pro Monat
Wir stellen einmal monatlich Rechnung – spätestens in der zweiten Monatshälfte, für den abgelaufenen Monat.
-
Hilfsmittel und Material
Wir besorgen Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien für Sie – nach Absprache mit Ihnen.
-
Absagen bis 24 Stunden vorher
Ein geplanter Einsatz muss 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet – in Ausnahmefällen finden wir eine Sonderregelung.
Fragen zu den Kosten
Kurz und klar beantwortet.
Was kostet die Spitex pro Stunde?
Das hängt von der Leistung und vom Kanton ab. Im Kanton Zürich beträgt der Tarif zum Beispiel CHF 52.60 pro Stunde für Grundpflege, CHF 63.00 für Untersuchung und Behandlung und CHF 76.90 für Abklärung und Beratung. Haushaltpflege kostet CHF 44.00 pro Stunde.
Alle Tarife für Zürich, Aargau und Schwyz finden Sie in den Tabellen auf dieser Seite.
Was ist die Patientenbeteiligung?
Die Patientenbeteiligung ist Ihr gesetzlich begrenzter Anteil an den Pflegekosten. Sie wird pro Tag berechnet und kommt zu Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse hinzu. Wie hoch sie ist, regelt jeder Kanton selbst – die Beträge für Zürich, Aargau und Schwyz stehen bei den Tarifen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
Was bezahlt die Krankenkasse an die Spitex?
Die Krankenkasse übernimmt ihren Beitrag an Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege, sofern die Leistungen anerkannt sind. Für Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Verordnung; Abklärung, Beratung und Grundpflege sind seit dem 1. Juli 2024 auch ohne Verordnung möglich.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
Kostet eine private Spitex mehr als die öffentliche?
Nein. Unsere private Spitex kostet gleich viel wie eine öffentliche Spitex. Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt; alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.
Welche Leistungen muss ich selbst bezahlen?
Alle Leistungen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Bevor das geschieht, wird alles im Vorfeld mit Ihnen besprochen. Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes verrechnen wir keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten.
Wann erhalte ich die Rechnung?
Einmal monatlich, spätestens in der zweiten Monatshälfte, für den abgelaufenen Monat.
Ihr Kanton
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
-
Kanton Zürich
Ganzer Kanton, inklusive Stadt Zürich -
Kanton Aargau
Im ganzen Kanton Aargau -
Kanton Schwyz
Im ganzen Kanton Schwyz
Wir sind für Sie da
Ihre persönliche Offerte.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir klären Ihren Bedarf bei Ihnen zuhause ab und beraten Sie – auch zu den Kosten.