Preise & Tarife

Privat kostet gleich viel wie öffentliche Spitex. – Spitex-Kosten und Tarife für Zürich, Aargau und Schwyz

Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt. Es können alle krankenkassenpflichtigen Leistungen gemäss Tarifvertrag abgerechnet werden.

  • Von allen Krankenkassen anerkannt
  • Rechnung einmal pro Monat
  • Zürich · Aargau · Schwyz
Jüngere Hände halten behutsam die Hände eines älteren Menschen

Tarife pro Stunde

Was kostet die Spitex pro Stunde?

Wählen Sie Ihren Wohnkanton. In der Spalte «Krankenkassen» stehen die Tarife, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, in der Spalte «Privat» die Tarife für Privatzahlende.

Tarife Kanton ZürichPreise pro Stunde
MassnahmenKrankenkassenPrivat
Abklärung und/oder Beratung CHF 76.90 / Stunde CHF 76.90 / Stunde
Untersuchung und/oder Behandlung CHF 63.00 / Stunde CHF 63.00 / Stunde
Grundpflege CHF 52.60 / Stunde CHF 52.60 / Stunde
Haushaltpflege CHF 44.00 / Stunde CHF 44.00 / Stunde
12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege nicht über die Krankenkasse auf Anfrage

Ihre Patienten­beteiligung

CHF7.65

pro Tag

Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.

Was kostet das für Sie?

Stunden eintragen – der Rechner zeigt Ihren Anteil.

Kosten schätzen

Das gilt im Kanton Zürich

  • Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Zürich / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
  • Leistungen nach Art. 7 KLV werden von allen Krankenkassen übernommen. Die pflegebedürftige Person bezahlt eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag – zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
  • Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
  • Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
  • Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Alles zur Spitex im Kanton Zürich
Tarife Kanton AargauPreise pro Stunde
MassnahmenKrankenkassenPrivat
Abklärung und/oder Beratung CHF 79.80 / Stunde CHF 79.80 / Stunde
Untersuchung und/oder Behandlung CHF 65.40 / Stunde CHF 65.40 / Stunde
Grundpflege CHF 54.60 / Stunde CHF 54.60 / Stunde
Haushaltpflege nicht über die Krankenkasse CHF 44.00 / Stunde
12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege nicht über die Krankenkasse auf Anfrage

Ihre Patienten­beteiligung

CHF15.95

Obergrenze pro Tag

20 % des Beitrags Ihrer Krankenkasse, höchstens bis zu dieser Obergrenze. Dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.

Was kostet das für Sie?

Stunden eintragen – der Rechner zeigt Ihren Anteil.

Kosten schätzen

Das gilt im Kanton Aargau

  • Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Aargau / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
  • Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Beitrags des Versicherers, höchstens jedoch den Differenzbetrag. Zusätzlich ist die Patientenbeteiligung gemäss § 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf CHF 15.95 pro Tag begrenzt. Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung kommen die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse dazu. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
  • Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
  • Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
  • Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Alles zur Spitex im Kanton Aargau
Tarife Kanton SchwyzPreise pro Stunde
MassnahmenKrankenkassenPrivat
Abklärung und/oder Beratung CHF 76.90 / Stunde CHF 76.90 / Stunde
Untersuchung und/oder Behandlung CHF 63.00 / Stunde CHF 63.00 / Stunde
Grundpflege CHF 52.60 / Stunde CHF 52.60 / Stunde
Haushaltpflege nicht über die Krankenkasse CHF 44.00 / Stunde
12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege nicht über die Krankenkasse auf Anfrage

Ihre Patienten­beteiligung

CHF15.95

Obergrenze pro Tag

20 % des Beitrags Ihrer Krankenkasse, höchstens bis zu dieser Obergrenze. Dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.

Was kostet das für Sie?

Stunden eintragen – der Rechner zeigt Ihren Anteil.

Kosten schätzen

Das gilt im Kanton Schwyz

  • Gemäss Tarifvertrag / aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
  • Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Beitrags des Versicherers, höchstens jedoch den Differenzbetrag. Zusätzlich ist die Patientenbeteiligung auf CHF 15.95 pro Tag begrenzt. Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung kommen die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse dazu. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.
  • Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
  • Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
  • Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.
Alles zur Spitex im Kanton Schwyz

Kostenrechner

Was kostet die Spitex für Sie?

Schätzen Sie in einer Minute ab, welcher Anteil auf Sie entfällt: Kanton wählen, Stunden pro Woche eintragen – fertig.

Ihr Wohnkanton
Wie viele Stunden pro Woche?

Schätzen Sie grosszügig – in halben Stunden.

Beispielwerte – passen Sie sie an Ihre Situation an.

Ihr Anteil höchstens CHF – pro Monat – Zum Richtwert

Ihr Richtwert · Kanton Zürich

Ihr Anteil

höchstens CHF – pro Monat

– pro Woche · plus Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse

Beitrag der Krankenkassefür Grundpflege, Behandlung und Abklärung – davon tragen Sie Franchise und Selbstbehalt
–
Ihre Patientenbeteiligung
–
Haushaltshilfe
–

Richtwert, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die verbindliche Offerte erhalten Sie nach der Abklärung bei Ihnen zuhause.

  • Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.
  • 12 h bzw. 24 h Präsenz und Pflege: Preis auf Anfrage.
  • Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet.

Wer bezahlt was?

So setzen sich die Kosten zusammen.

Pflege zuhause wird von mehreren Seiten finanziert. Ihr eigener Anteil ist gesetzlich begrenzt.

  • Ihre Krankenkasse

    Sie übernimmt ihren Beitrag an Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege – die Leistungen nach Art. 7 KLV. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt.

  • Sie selbst

    Sie bezahlen die Patientenbeteiligung Ihres Kantons – begrenzt pro Tag – sowie Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse. Leistungen, die keine Versicherung übernimmt, besprechen wir vorher mit Ihnen.

  • Kanton und Gemeinde

    Was nach dem Beitrag der Krankenkasse und Ihrer Patientenbeteiligung bleibt – die sogenannten Restkosten –, regelt der Kanton. Getragen werden sie von der öffentlichen Hand, etwa von der Wohngemeinde.

  • Zusatzversicherung

    Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in Ihrer Police.

Alle Leistungen im Überblick

Fair und transparent

Gut zu wissen

  • Keine Anfahrtsspesen

    Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

  • Nichts ohne Absprache

    Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.

  • Abrechnung in 5‑Minuten-Einheiten

    Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten verrechnet, anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

  • Eine Rechnung pro Monat

    Wir stellen einmal monatlich Rechnung – spätestens in der zweiten Monatshälfte, für den abgelaufenen Monat.

  • Hilfsmittel und Material

    Wir besorgen Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien für Sie – nach Absprache mit Ihnen.

  • Absagen bis 24 Stunden vorher

    Ein geplanter Einsatz muss 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Nicht abgesagte Einsätze werden verrechnet – in Ausnahmefällen finden wir eine Sonderregelung.

Fragen zu den Kosten

Kurz und klar beantwortet.

Was kostet die Spitex pro Stunde?

Das hängt von der Leistung und vom Kanton ab. Im Kanton Zürich beträgt der Tarif zum Beispiel CHF 52.60 pro Stunde für Grundpflege, CHF 63.00 für Untersuchung und Behandlung und CHF 76.90 für Abklärung und Beratung. Haushaltpflege kostet CHF 44.00 pro Stunde.

Alle Tarife für Zürich, Aargau und Schwyz finden Sie in den Tabellen auf dieser Seite.

Was ist die Patientenbeteiligung?

Die Patientenbeteiligung ist Ihr gesetzlich begrenzter Anteil an den Pflegekosten. Sie wird pro Tag berechnet und kommt zu Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse hinzu. Wie hoch sie ist, regelt jeder Kanton selbst – die Beträge für Zürich, Aargau und Schwyz stehen bei den Tarifen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt keine Patientenbeteiligung an.

Was bezahlt die Krankenkasse an die Spitex?

Die Krankenkasse übernimmt ihren Beitrag an Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege, sofern die Leistungen anerkannt sind. Für Behandlungspflege braucht es eine ärztliche Verordnung; Abklärung, Beratung und Grundpflege sind seit dem 1. Juli 2024 auch ohne Verordnung möglich.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die Bestimmungen finden Sie in der Police Ihrer Zusatzversicherung.

Kostet eine private Spitex mehr als die öffentliche?

Nein. Unsere private Spitex kostet gleich viel wie eine öffentliche Spitex. Wir sind von allen Schweizerischen Krankenversicherungen anerkannt; alle krankenkassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Tarifvertrag abgerechnet.

Welche Leistungen muss ich selbst bezahlen?

Alle Leistungen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden. Bevor das geschieht, wird alles im Vorfeld mit Ihnen besprochen. Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes verrechnen wir keine Anfahrtsspesen oder sonstigen Bearbeitungskosten.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Einmal monatlich, spätestens in der zweiten Monatshälfte, für den abgelaufenen Monat.

Alle Fragen und Antworten

Ihr Kanton

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Zürich (inklusive Stadt Zürich), Aargau und Schwyz können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Wir sind für Sie da

Ihre persönliche Offerte.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir klären Ihren Bedarf bei Ihnen zuhause ab und beraten Sie – auch zu den Kosten.

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